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专利摘要:
公开号:WO1987001550A1 申请号:PCT/DE1986/000356 申请日:1986-09-04 公开日:1987-03-12 发明作者:Horst Schultz 申请人:Alfa Institut Für Hauswirtschaftliche Produkt- Und; IPC主号:H05B6-00
专利说明:
[0001] Mikrowe11engerät [0002] Beschreibung: [0003] Die Erfindung bezieht sich auf ein Mikrowellengerät für die Zubereitung von Speisen, mit einem Unterteil für die Aufnahme eines wenigstens einen Teil des Garraumes umschließenden topf-, schüssel- oder pfannenartigen und unabhängig von dem aus dem Unterteil und einem das Unterteil in Betriebsstellung haubenartig übergreifenden Oberteil und einer Unterteil und Oberteil verbindenden Zwischensäule bestehenden Grundgerät handhabbaren Behältnisses für die Speisen, welches in Betriebs¬ stellung mit seinem oberen Rand zur Hinderung des Austritts von Mikrowellenstrahlung dichtend gegen das den restlichen Teil des Garraumes umschließende Oberteil anliegt. [0004] Ein derartiges Mikrowellengerät ist aus der DE-OS 30 34 962 bekannt. Dabei wird das Behältnis entweder in Führungen des Oberteils in Betriebsstellung geschoben oder auf einer heb- und senkbaren Platte - des Unterteils abgestellt. Bei beiden Möglichkeiten sind erhebliche Handhabungen erforderlich, um das Behältnis in Betriebsstellung zu bringen. Außerdem -ist das Behältnis, wenn es in das Grundgerät "eingeschoben oder ein¬ gestellt ist, von oben nicht mehr oder kaum noch zugänglich, was insbesondere dann von Nachteil ist, wenn die Aufstands¬ fläche des Unterteils für das Behältnis selbst von einer Heiz¬ platte gebildet wird, so daß die Speisen in dem Mikrowellen¬ gerät nicht nur mittels der Mikrowellen, sondern gleichzeitig oder unabhängig davon auch über die Heizplatte erwärmt werden können und dabei das Innere des Behältnisses leicht zugänglich sein soll . [0005] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Mikrowellen¬ gerät der eingangs genannten Art auszubilden, welches ein¬ facher handhabbar und eine bessere Zugänglichkeit des Behält¬ nisses in seiner Position auf der Aufstandsfläche des Unter¬ teils gewährleistet. [0006] Diese Aufgabe wird bei einem Mikrowellengerät der eingangs genannten Art erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß Unterteil und Oberteil derart gelenkig miteinander ver¬ bunden sind, daß aufgrund einer Relativbewegung von Unterteil und Oberteil das Oberteil in einer Betriebsschließlage an dem Rand des Behältnisses anliegt und in Öffnungslage das Behält¬ nis zum Herausnehmen aus dem Grundgerät freigibt. In Öffnungs¬ lage wird also das Behältnis einfach auf den vorbestimmten Bereich der Aufstandsfläche des Unterteils aufgestellt. Sollen die in dem Behältnis enthaltenen Speisen mittels Mikrowellen behandelt werden, wird das Oberteil einfach in Betriebsschlie߬ lage nach unten geklappt, wodurch dieses sich gegen den oberen Rand des Behältnisses anlegt und dadurch der Garraum gegen die Abstrahlung von Mikrowellen und im übrigen auch gegen den freien Austritt von Dampf geschlossen wird. Soll das Behältnis aus dem Grundgerät herausgenommen werden, den Speisen eine weitere Zutat hinzugegeben oder die Speisen beispielsweise umgerührt werden, braucht das Oberteil nur hochgeklappt zu werden, so daß das Innere des Behältnisses zugänglich ist und das Behältnis auch insgesamt leicht aus dem Grundgerät heraus¬ genommen werden kann. Das Oberteil verbleibt in der Öffnungs¬ lage, wenn die Aufstandsfläche des Unterteils für das Be¬ hältnis von einer Heizplatte gebildet wird und nur mit der Heizplatte gekocht werden soll". Damit ist das Mikrowellengerät bei guter Zugänglichkeit des Behältnisses doppelt nutzbar. [0007] Das eingangs genannte bekannte Gerät ist verhältnismäßig voluminös, da seine Außenabmessungen unabhängig davon, ob das Behältnis in das Grundgerät eingeschoben ist oder nicht, fest¬ liegen. Deswegen ist es ein weiteres Ziel der vorliegenden Er¬ findung, daß das Mikrowellengerät in einer Ruheschließlage seiner Teile, also dann, wenn es nicht benutzt werden soll, raumsparend untergebracht werden kann. Dies wird gemäß einem besonderen Erfindungsmerkmai dadurch erreicht, daß Unterteil und Oberteil derart gelenkig miteinander verbunden sind, daß durch Relativverschwenken von Unterteil und Oberteil das Oberteil in einer Ruheschließlage - bei herausgenommenem Behältnis - im Bereich der AufStandsfläche für das Behältnis an dem Unterteil anliegt oder nahezu anliegt. Auch hier wird also von dem Grundgedanken der Verschwenkbarkeit des Oberteils gegenüber dem Unterteil Gebrauch gemacht; es ist jedoch Sorge dafür getroffen, daß das Oberteil relativ zu dem Unterteil nicht nur in eine Betriebsschließlage gebracht werden kann, in welcher das Oberteil an dem oberen Rand des Behältnisses anliegt, sondern darüber hinaus weiter ein Verschwenken statt¬ finden kann, bis das Oberteil in der Ruheschließlage, also bei herausgenommenem Behältnis, an bzw. nahezu an das Unterteil herangeklappt ist. Damit sich das Oberteil großflächig sowohl an den Rand des Behältnisses in Betriebsschließlage als auch an das Unterteil in Ruheschließlage anlegen kann, sind bei einer Weiterbildung der Erfindung Unterteil und Oberteil " um zwei gegeneinander versetzte zueinander parallele Achsen verschwenkbar. Dabei liegt die eine Achse näher an der Berührungsebene im Bereich des oberen Randes des Behältnisses, wenn es in das Grundgerät eingestellt ist, und die andere Achse näher an der Ebene der Aufstandsfläche des Unterteils für das Behältnis. [0008] Vorzugsweise ist der Schwenkmechanismus so getroffen, daß die Hauptebenen von Unterteil und Oberteil in den Schließlagen parallel oder nahezu parallel zueinander liegen und in Öff¬ nungslage senkrecht oder nahezu senkrecht zueinander stehen. Die Zugänglichkeit des Behälterinneren und die Herausnehmbar¬ keit des Behältnisses aus dem Grundgerät beginnt jedoch schon bei geringeren Winkeln. Vorzugsweise sollte das Oberteil relativ zu dem Unterteil in Öffnungslage mindestens einen Winkel von 30° einnehmen können. Die Parallelität in den Schließstellungen soll zum Zwecke der guten Mikrowellenabdich¬ tung vorteilhafterweise sowohl dann gelten, wenn das Oberteil auf dem oberen Rand des Behältnisses zum Betrieb des Mikro¬ wellengerätes anliegt, aber auch zum Zwecke der Platzersparnis dann, wenn das Behältnis aus dem Grundgerät herausgenommen und Unterteil und Oberteil relativ zueinander bis in die Ruhe¬ schließlage geschwenkt sind, in welcher beide unmittelbar aneinanderliegen. [0009] Die beiden Schwenkachsen liegen vorzugsweise in einem Unter¬ teil und Oberteil verbindenden Gelenkkörper als Teil der Zwischensäule . Es ist ferner von besonderem Vorteil, wenn der Gelenkkörper einen ..als Abstandshalter rückwärts verlängerten Fuß aufweist und wenn in Weiterbildung dieses Gedankens die Länge des über das Unterteil hinten hinausragenden Abstandshalters etwas größer ist als die Höhe des Oberteils. Hierdurch kann nämlich erreicht werden, daß das Mikrowellengerät zwar möglichst dicht, aber nicht näher an eine Wand herangeschoben werden kann, als daß das Oberteil nicht mehr bis in seine z.B. senk¬ rechte Lage aufklappbar wäre. Zur Erreichung der Ruheschlie߬ lage braucht dann nur noch das Unterteil um die andere Achse hochgeklappt zu werden, so daß das Mikrowellengerät in der Ruheschließlage mit zueinander parallelen und senkrechten Hauptebenen von Unterteil und Oberteil raumsparend beispiels¬ weise im hinteren Bereich einer Arbeitsfläche der Küche aufge¬ stellt bleiben kann und die vordere Arbeitsfläche nicht beein¬ trächtigt. Soll das Mikrowellengerät wieder in Betrieb ge¬ nommen • werden, können Unterteil und Oberteil nacheinander wieder in ihre Betriebslage nach vorne geklappt werden. [0010] Der Abstandshalter kann beispielsweise auch als Anschlag für das Oberteil in Öffnungslage und ggf. auch für das Unterteil in der senkrechten Ruhelage dienen. [0011] Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der beiliegen¬ den Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bild¬ lich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinn¬ voller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Es zeigen : [0012] Fig. 1 schematisch in Seitenansicht ein die Erfindung auf¬ weisendes Mikrowellengerät, bei welchem sich das Oberteil in Öffnungslage befindet und das Behältnis eingestellt ist, [0013] Fig. 2 das Mikrowellengerät gemäß Fig. 1 , teilweise ge¬ schnitten, wobei das Oberteil zur Anlage an den oberen Rand des Behältnisses nach vorne in Betriebs¬ schließlage geklappt ist, und [0014] Fig. 3 schematisch in Seitenansicht das Mikrowellengerät gemäß Fig. 1 , bei welchem das Behältnis herausge¬ nommen und auch das Unterteil in senkrechter Stel¬ lung bis zur Anlage an das Oberteil (Ruheschlie߬ lage) geklappt ist. [0015] Das dargestellte Mikrowellengerät 1 besteht aus einem Unter¬ teil 2 und einem Oberteil 3, welche in ihrem hinteren Bereich um zwei zu den Hauptebenen H und I von Unterteil 2 und Ober¬ teil 3 parallel und zueinander parallel liegende und zuein¬ ander versetzte Achsen A und B gegeneinander verschwenkbar sind. Befindet sich das Oberteil 3 in der in Fig. 1 darge¬ stellten im wesentlichen senkrechten Öffnungslage (der Öff¬ nungswinkel kann auch kleiner sein, vorzugsweise jedoch nicht kleiner als 30°) , kann auf die von dem Unterteil 2 gebildete obere Aufstandsfläche 7 ein topf-, schüssel- oder pfannen¬ artiges Behältnis 5 für die zuzubereienden Speisen aufgestellt werden. Das Behältnis 5 ist also unabhängig von dem aus Unter¬ teil 2, Oberteil 3 und einer diese verbindenden Zwischensäule 4 gebildeten Grundgerät handhabbar. In der in Fig. 1 darge¬ stellten Öffnungslage des Oberteils 3 kann das Behältnis 5 - 1 - [0016] nicht nur leicht auf die Aufstandsfläche 7 aufgestellt und wieder1' entnommen werden, sondern sein Inneres ist auch noch von vorne oben her ohne weiteres zugänglich. Nach dem Zu¬ klappen des Oberteils 3 in die in Fig. 2 dargestellte Betriebs¬ schließlage liegt das das Unterteil 2 und auch das Behältnis 5 haubenartig übergreifende Oberteil 3 , welches abgesehen von dem Innenraum des Behältnisses 5 den restlichen Teil des Garraumes für die Mikrowellenbehandlung bildet, in der Weise dichtend an dem dazu parallelen oberen Rand 6 des Behältnisses 5 an, daß eine unerwünschte Mikrowellenabstrahlung verhindert ist. Nach der Zubereitung der Speisen kann das Gerät wieder in die in Fig. 1 dargestellte Öffnungslage aufgeklappt werden. In dieser Lage sind die in dem Behältnis 5 vorhandenen Speisen zugänglich, ebenso kann aber auch das Behältnis 5 insgesamt einfach entnommen werden, um beispielsweise die fertigen Speisen zu servieren. Ist, was nicht besonders zeichnerisch dargestellt ist, die Aufstandsfläche 7 des Unterteils 2 für das Behältnis 5 von einer Heizplatte gebildet, kann mit dem Mikrowellengerät 1 in der in Fig. 1 dargestellten Öffnungslage ohne weiteres und ungehindert ein üblicher Kochvorgang mit Hilfe des zu dem haubenartigen Oberteil 3 passenden Behält¬ nisses 5 oder irgendeines anderen Behältnisses, z.B. eines herkömmlichen Kochtopfes, ausgeführt werden. [0017] Soll das Mikrowellengerät 1 , weil es mehr oder weniger lange Zeit nicht benutzt werden soll, raumsparend verstaut werden, wird zusätzlich zu dem Oberteil 3 gemäß Fig. 3 auch noch das Unterteil 2 in eine senkrechte Schließruhelage nach oben geklappt, nachdem das Behältnis 5 aus dem Gerät herausgenommen worden ist. Während das Verschwenken des Oberteils 3 relativ zu dem Unterteil 2 um eine Achse B in der Weise erfolgt, daß das haubenartige Oberteil 3 in Betriebsschließlage weitgehend eben am oberen Rand 6 des Behältnisses 5 anliegt, erfolgt das Hochschwenken des Unterteils 2 um eine gegenüber der Achse B schrägt nach unten hinten versetzte Achse A derart, daß das Unterteil 2 mit seiner Aufstandsfläche 7 zur Anlage oder nahezu zur Anlage mit dem senkrecht stehenden Oberteil 3 kommt. Durch die beiden in einem Gelenkkörper 8 liegenden Achsen A und B wird damit erreicht, daß in der Ruheschließlage gemäß Fig. 3 Unterteil 2 und Oberteil 3 nicht mehr den für die Aufnahme des Behältnisses 5 erforderlichen Abstand voneinander haben, sondern unmittelbar aneinanderliegen . [0018] Damit für das Hochklappen des Oberteils 3 in die senkrechte Lage bei größtmöglicher Raumausnutzung immer noch der erfor¬ derliche Platz vor einer Wand W vorhanden bleibt, an welcher das Mikrowellengerät 1 steht, hat der Gelenkkörper 8 einen Fuß 10, welcher rückwärtig als Abstandshalter 9 verlängert ist. Der über das rückwärtige Ende des Unterteils 2 hinausragende Abstandshalter 9 hat eine Länge, die geringfügig größer ist als die Höhe h des Oberteils 3. Damit steht das Mikrowellen¬ gerät 1 in Ruhelage gemäß Fig. 3 in geringstmöglichem Abstand und damit raumsparend vor der Wand W. [0019] Insgesamt ist mit der Erfindung damit ein leicht handhabbares, vielseitig verwendbares und kompaktes Mikrowellengerät ge¬ schaffen. [0020] Bezugs zeichenlis te : [0021] 1 Mikrowellengerät [0022] 2 Unterteil [0023] 3 Oberteil [0024] 4 Zwischensäule [0025] 5 Behältnis [0026] 6 Rand [0027] 7 AufStandsfläche [0028] 8 Gelenkkörper [0029] 9 Abstandshalter [0030] 10 Fuß [0031] A Achse [0032] B Achse [0033] H Hauptebene [0034] I Hauptebene w Wand h Höhe
权利要求:
ClaimsAnsprüche: 1. Mikrowellengerät für die Zubereitung von Speisen, mit einem Unterteil (2) für die Aufnahme eines wenigstens einen Teil des Garraumes umschließenden topf-, schüssel- oder pfannenartigen und unabhängig von dem aus dem Unterteil (2) , einem das Unterteil (2) in Betriebsstellung haubenartig über¬ greifenden Oberteil (3) und einer Unterteil (2) und Oberteil (3) verbindenden Zwischensäule (4) bestehenden Grundgerät handhabbaren Behältnisses (5) für die Speisen, welches in Betriebsstellung mit seinem oberen Rand (6) zur Hinderung des Austritts von Mikrowellenstrahlung dichtend gegen das den restlichen Teil des Garraumes umschließende Oberteil (3) anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß Unterteil (2) und Ober¬ teil (3) derart gelenkig miteinander verbunden sind, daß auf¬ grund einer Relativverschwenkung von Unterteil (2) und Ober¬ teil (3) das Oberteil (3) in einer Betriebsschließlage an dem Rand (6) des Behältnisses (5) anliegt und in Öffnungslage das Behältnis (5) zum Herausnehmen freigibt. 2. Mikrowellengerät -nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß Unterteil (2) und Oberteil (3) derart gelenkig miteinander verbunden sind, daß aufgrund, einer Relativverschwenkung von Unterteil (2) und Oberteil (3) das Oberteil (3) in einer Ruhesschließlage - bei herausgenommenem Behältnis (5) - im Bereich der Aufstandsfläche (7) für das Behältnis (5) an dem Unterteil (2) anliegt oder nahezu anliegt. 3. Mikrowellengerät nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekenn¬ zeichnet, daß Unterteil (2) und Oberteil (3) um zwei zuein¬ ander versetzte, zueinander parallele Achsen (A, B) gegenein¬ ander verschwenkbar sind. 4. Mikrowellengerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptebenen (H, I) von Unterteil (2) und Oberteil (3) in den Schließlagen parallel oder nahezu parallel zueinander verlaufen und in Öffnungslage senkrecht oder nahezu senkrecht zueinander stehen. 5. Mikrowellengerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß die beiden Achsen (A, B) in einem Unterteil (2) und Oberteil (3) verbindenden Gelenkkörper (8) als Teil der Zwischensäulte (4) liegen. 6. Mikrowellengerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkkörper (8) einen als Abstandshalter (9) rück¬ wärts verlängerten Fuß (10) aufweist. 7. Mikrowellengerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des über das Unterteil (2) hinausragenden Ab¬ standshalters (9) etwas größer ist als die Höhe des Oberteils (3) . 8. Mikrowellengerät nach Anspruch 6 oder 1, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß der Abstandshalter (9) als Anschlag für das Oberteil (3) und/oder das Unterteil (2) in Öffnungslage und/oder Schließlage dient.
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优先权:
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